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Vorbemerkungena) Die Akkreditierung ist individuell und persongebunden. Wenn ein Medienunternehmen ein Team am Heiligtum einzusetzen beabsichtigt, muss es demnach die individuelle Akkreditierung für jedes Teammitglied beantragen und dabei auch den Teamleiter benennen, der als Gesprächspartner für das Heiligtum zur Verfügung stehen wird. b) Der Zugang zu bestimmten reservierten Zonen ist nur in Begleitung eines Mitarbeiters der Pressestelle bzw. eines Wächters des Heiligtums nach vorheriger Anmeldung möglich. c) Zur termingerechten Planung und Vorbereitung der Aufnahme und Betreuung der Medienvertreter bitten wir, dass die Akkreditierungsanträge im Voraus eingereicht werden, von Montag bis Freitag. d) Im Laufe des Jahres finden unter anderem zahlreiche Veranstaltungen pastoraler, sozialer und kultureller Art statt, die zwar in den Räumlichkeiten des Heiligtums, aber unter der Verantwortung von anderen Veranstaltern durchgeführt werden. Die zeitweilige Akkreditierung berechtigt nicht unbedingt zur journalistischen Begleitung solcher Veranstaltungen. Dafür muss der interessierte Medienvertreter beim Veranstalter eine Bitte um Erlaubnis für die Begleitung bzw. Berichterstattung einreichen. e) Die Medienvertreter werden angehalten, ihre Arbeit in einer Weise durchzuführen, dass die Pilger bei ihrer Teilnahme an den verschiedenen Veranstaltungen des Heiligtums dadurch nicht abgelenkt werden, insbesondere bei den Gottesdiensten. Die Atmosphäre der Stille und der Innerlichkeit ist in diesem Heiligtum grundlegend wichtig. |
Bereiche, die für Journalisten nicht zugänglich sindDie Akkreditierung der Journalisten berechtigt nicht automatisch zum Zugang zu allen Bereichen des Heiligtums. Ausser im Falle einer ausdrücklichen Bitte und der entsprechenden Erlaubnis des Rektors ist der Zugang zu folgenden Bereichen für Medienvertreter untersagt:
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Vorgehensweise für die zeitweilige AkkreditierungUm eine zeitweilige Akkreditierung zu beantragen sind bei der Pressestelle folgende Dokumente und Angaben einzureichen (per Post, Fax oder Mail, oder persönlich vor Ort):
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Ständige AkkreditierungDie ständige Akkreditierung von Journalisten und Medienvertretern wird vom Heiligtum von Fatima denjenigen ermöglicht, die dort im Laufe der vorhergehenden zwei Jahre in einer beständigen, regelmäßigen Weise ihre journalistische Arbeit ausgeführt haben. Die ständige Akkreditierung berechtigt die Journalisten, die durch einen vom Heiligtum ausgestellten Presseausweis identifiziert sind, direkten Zugang zu den entsprechend festgelegten Bereichen, ohne dass jeweils die Anmeldung bei der Pressestelle zur Akkreditierung verlangt wird. Diese Akkreditierung ist Person gebunden und nicht übertragbar. Die ständige Akkreditierung muss spätestens alle zwei Jahre durch einen Antrag des Journalisten bei der Pressestelle des Heiligtums erneuert werden. |
Berechtigungen und Gültigkeitsdauera) Der Ausweis gilt in allen öffentlich zugänglichen Bereichen des Heiligtums von Fatima und während der Feiern und Veranstaltungen, die vom Heiligtum organisiert werden, bei denen die Berichterstattung durch die Medien erlaubt ist. Von der Berechtigung ausgeschlossen sind die internen Versammlungen und der Zugang zu anderen nicht-autorisierten Veranstaltungen und Orten. b) Die ständige Akkreditierung berechtigt nicht unbedingt zum Zugang zu anderen Orten und Veranstaltungen, die unter der Verantwortung von Drittveranstaltern durchgeführt werden, welche nicht dem Heiligtum unterstehen. Zur journalistischen Begleitung solcher Veranstaltungen muss der Journalist beim Veranstalter eine spezifische Bitte einreichen. c) Für die Begleitung einer bestimmten Veranstaltung oder Feier kann das Heiligtum von Fatima entscheiden, eine andere Form der Akkreditierung einzusetzen. Dies wird gegebenenfalls den Journalisten im Voraus mitgeteilt. d) Falls ein ständig akkreditierter Journalist für eine bestimmte Arbeit den Zugang zu einem Bereich oder einer Veranstaltung braucht, welche ansonsten für Medienvertreter nicht zugänglich sind, kann er bei der Pressestelle einen entsprechenden Antrag einreichen, der zur Bewertung und Entscheidung an den Rektor weitergeleitet wird. e) Die Medienvertreter werden angehalten, ihre Arbeit in einer Weise durchzuführen, dass die Pilger bei ihrer Teilnahme an den verschiedenen Veranstaltungen des Heiligtums dadurch nicht abgelenkt werden, insbesondere bei den Gottesdiensten. Die Atmosphäre der Stille und der Innerlichkeit ist in diesem Heiligtum grundlegend wichtig. |
Bereiche, die für Journalisten nicht zugänglich sindAuch die ständige Akkreditierung berechtigt nicht – ausser im Fall einer ausdrücklichen Bitte und der entsprechenden Erlaubnis des Rektors – zum Zugang zu folgenden Bereichen:
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Vorgehensweise für die ständige AkkreditierungZur ständigen Akkreditierung kann jeder daran interessierte Journalist bei der Pressestelle des Heiligtums seinen Antrag einreichen, zusammen mit folgenden Dokumenten:
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BemerkungenUnsere Institution behält sich das Recht vor, selbstständig über die Erteilung der ständigen Akkreditierung zu entscheiden, die nur denjenigen Medienvertretern zusteht, die in regelmäßiger und relevanter Weise am Heiligtum von Fatima tätig sind und sich durch die Anzahl der veröffentlichten Arbeiten wie auch durch die Anzahl der in den vorhergehenden zwei Jahren erhaltenen Akkreditierungen auszeichnen.
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