12.februar, 2025

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Bischof von Leiria-Fatima erklärt Heiligtum von Fatima zum Jubiläumsheiligtum

Gemäß dem von Bischof José Ornelas unterzeichneten Dekret kann denjenigen, die im Laufe des Jahres 2025 zum Heiligtum von Fatima pilgern, unter Einhaltung einiger Regeln ein Jubiläumsablass gewährt werden.

 

Der Bischof von Leiria-Fatima, José Ornelas, erklärte das Heiligtum von Fatima zum Jubiläumsheiligtum, so dass die dem Heiligen Jahr eigenen Ablässe auch in Fatima gewährt werden können.

In dem am 2. Februar unterzeichneten Dekret hob der Diözesanbischof hervor, dass eine Wallfahrt für die Erfahrung des Jubiläumsjahres ein entscheidendes Element sei, und erinnerte daran, dass der Heilige Vater die Heiligtümer als „heilige Orte der Aufnahme und als privilegierte Räume, um Hoffnung zu wecken" bezeichnet habe.

In diesem Sinne kann denjenigen, die im Laufe des Jahres 2025 zum Heiligtum von Fatima pilgern, um dort das Jubiläum zu feiern, in Übereinstimmung mit den Normen, die durch das Dekret der Apostolischen Pönitentiarie festgelegt wurden, ein Jubiläumsablass gewährt werden.

In einem Dokument, das von der Abteilung für Aufnahme und Seelsorge des Heiligtums von Fatima ausgearbeitet wurde, wird der Rahmen für die Gewährung des Jubiläumsablasses hervorgehoben. Dieser besitzt eine besondere Affinität zum Heiligtum von Fatima, sowohl unter Berücksichtigung des Wesens und der Mission dieses Heiligtums als auch unter Berücksichtigung seines Standes als Jubiläumsheiligtum.

Der Ablass wird vom Heiligen Vater all denen gewährt, die eine fromme Wallfahrt zu einem heiligen Ort des Jubiläums, wie dem Heiligtum von Fatima, unternehmen und dort hingebungsvoll an der heiligen Messe; an einer rituellen Messe zur Spendung der Sakramente der christlichen Initiation oder der Krankensalbung; an einer Wort-Gottes-Feier; an einem Stundengebet (Laudes, Vesper); an einem Kreuzweg; am Rosenkranzgebet, an der Akathistos-Hymne oder an einer Bußfeier, die mit den individuellen Beichten der Pönitenten endet, so wie sie im Bußritus festgelegt sind, teilnehmen. 

Der Jubiläumsablass kann außerdem von den Gläubigen erlangt werden, die einzeln oder in Gruppen hingebungsvoll das Heiligtum besuchen und dort eine angemessene Zeit der eucharistischen Anbetung und Meditation widmen und mit dem Vaterunser, dem Glaubensbekenntnis in jeder legitimen Form und der Anrufung Mariens, der Gottesmutter, abschließen, damit in diesem Heiligen Jahr alle „die Nähe der liebevollsten aller Mütter erfahren können, die ihre Kinder nie im Stich lässt", wie Papst Franziskus in der Verkündigungsbulle zum Ordentlichen Jubiläum des Jahres 2025 sagte.

Neben dem Ablass finden die Pilger im Heiligtum von Fatima weitere Angebote, um das Jubiläumsjahr zu feiern:

  • Ein Portikus am oberen Ende des Gebetsplatzes, der, obwohl er keine Heilige Pforte darstellt, an das Jubiläumsjahr und an die Gnaden erinnert, die es uns verleiht, und uns zur Hoffnung und Versöhnung mit Gott einlädt;
  • Am Ende jeder offiziellen Messe des Heiligtums findet das gemeinschaftliche Gebet des Weihegebets zum Jubiläum statt, mit dem sich der Pilger, vereint mit der Muttergottes, Gott darbringt;
  • Um den großen Gebetsplatz befindet sich eine Wandkatechese, die einen für das aktuelle heilige Jahr thematischen und gebetsbezogenen Weg anbietet;
  • Ein Pilgerweg, der eine spirituelle und betende Erfahrung an den verschiedenen Orten im Heiligtum, als auch in Aljustrel und Valinhos anbietet, welche mit der Jubiläumserfahrung verbunden ist;
  • Die Möglichkeit, das Sakrament der Versöhnung zu feiern: von Montag bis Freitag zwischen 7.30 und 13.00 Uhr und zwischen 14.00 und 19.30 Uhr, am Wochenende durchgehend von 7.30 bis 19.30 Uhr;
  • Ein tägliches Programm mit Eucharistiefeiern, zusätzlich zu mehreren anderen feierlichen und gebetsvollen Momenten (vor allem das Rosenkranzgebet), das allen Pilgern offensteht.
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ZEITTAFEL

22 feb 2025

Messe, auf Spanisch, in der Erscheinungskapelle

  • 19h15
Messe

Rosenkranzgebet an der Erscheinungskapelle, anschließend Lichterprozession auf dem Gebetsareal

  • 21h30
Rosenkranz
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